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Im heutigen Zustand der Fließgewässer in NRW lassen sich einige “ökologische Engpässe“ benennen, die beseitigt werden müssen, um intakte und naturnahe Fließgewässer wiederherzustellen. Die Hauptpunkte sind:
  • Schaffung der Durchwanderbarkeit vom Bach bis zum Meer (stromauf- und abwärts)
    Unsere Fließgewässer sind heute durch eine Vielzahl von Staubauwerken (z.B. Wehre, Dämme) geprägt, welche die Wanderungen von Fischen und anderen aquatischen Tieren einschränken. Neben der aufwärtsgerichteten Wanderung wird vor allem auch die erfolgreiche Abwärtswanderung der Fische durch ungeschützte Wasserkraftanlagen (Turbinen) verhindert oder gestört. Da sich die Effekte der Bauwerke vom Bach bis zum Meer summieren und in den Gewässern NRW’s mehrere Tausend Wehre existieren, ist ein systematischer Ansatz zur Wiederherstellung der Fischwanderwege erforderlich. Dabei ist die Erfolgs- bzw. Überlebensrate der einzelnen Fischpopulationen bei der Auf- und Abwanderung durch die gesamte Kette von Staubauwerken die maßgebliche Zielgröße für alle Verbesserungsmaßnahmen.

  • Verbesserung der Gewässerstrukturen (Habitatqualität)
    Der Gewässerausbau hat zu einem weitgehenden Verlust natürlicher Gewässerstrukturen und Auengebiete geführt. Begradigung, Ufer- und Sohlausbau, Veränderung der Einzugsgebiete sowie Eindeichungen haben die Gewässerform gravierend beeinträchtigt und das Abflussgeschehen beschleunigt. Zudem wurden im Rahmen der laufenden Gewässerunterhaltung natürliche Strukturen (z.B. Totholz) aus den Gewässern ausgeräumt.
    Inzwischen ist erkannt worden, dass die genannten Veränderungen nicht nur für die Natur, sondern auch für den menschlichen Hochwasserschutz erhebliche Probleme mit sich gebracht haben. Die Wiederherstellung natürlicher Gewässerabschnitte mit vielfältigen Strukturen, intakten Auenzonen und begrünten Randgebieten (Pufferzonen) stellen die Habitatqualität für die natürliche Fauna wieder her und schützt den Menschen vor künstlich beschleunigten Hochwasserabflüssen.

  • Wiederherstellung der Laichgebiete (Wasserqualität, Schutz der Einzugsgebiete)
    Dichte Besiedlung und intensive landwirtschaftliche Nutzung führten in NRW zu einer übermäßigen Nährstoffbelastung der Gewässer. Trotz vielfach erreichter Gewässergüteklasse II sind heute die Laichgebiete in den meisten Oberlaufbereichen (Äschen- und Forellenregion) durch Belastungen mit Nährstoffen und übermäßig eingeschwemmten Feinsedimenten gestört. Das Kieslückensystem im Gewässergrund verstopft und der Sauerstoffgehalt sinkt. Dies ist für kieslaichende Arten (wie Lachs, Forelle, Äsche) äußerst kritisch, da ihre Eier lange im Kies liegen und auf gute Durchströmung mit sauerstoffreichem Wasser angewiesen sind. Zusätzlich ergeben sich durch verstärktes Algenwachstum im Gewässer künstlich erhöhte pH-Werte (> 9), die sich ebenfalls kritisch auf Fische und andere Organismen auswirken. In Laichgebieten von Salmoniden sind daher Schutzmaßnahmen im Gewässereinzugsgebiet (Randstreifen, schonende Flächennutzung) und abwassertechnische Verbesserungen (z.B. Rückhaltung von Mischwasser) erforderlich.


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