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Wenn Sie persönlich oder Ihre Organisation den Aufbau der Stiftung Wasserlauf aktiv unterstützen möchten, so können Sie dies durch eine Zustiftung tun. Mit diesem Schritt tragen Sie zur nachhaltigen Sicherung der Wanderfischbestände und ihrer Lebensräume in NRW bei.

Wichtig: Zustiftungen bringen erhebliche Steuervorteile, da sie über die abzugsfähigen Spenden hinaus steuerlich geltend gemacht werden. Bei größeren Zustiftungen (ab 25.000 Euro) ist zudem die Einrichtung eines speziellen „Stiftungsfonds“ möglich, der unter einem eigenen Namen einen speziellen Zweck (z.B. regional) erfüllt.


Wenn Sie nähere Informationen wünschen, so fordern Sie unser Info-Blatt "Vorteile des Stifters an".


Zustiftung tätigen

   



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