(24) Naturschutzgebiet an der Siegmündung
„Naturschutzgebiet“ ist die strengste Schutzkategorie nach deutschem Naturschutzrecht. Für jedes Gebiet werden je nach Bedarf und Bedrohung unterschiedliche Schutzziele vereinbart, die per Verordnung bekannt gegeben werden. Handlungen, die den Schutzzielen zuwider laufen, sind verboten.

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