Das Wanderfischprogramm NRW ist ein offizielles Programm des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV), das seit 1998 in Kooperation mit dem Fischereiverband NRW sehr erfolgreich betrieben wird.

In der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und dem Wanderfischprogramm NRW haben sich das Landwirtschaftsministerium NRW und der Fischereiverband NRW zum Ziel gesetzt, ehemals heimische Wanderfische wieder in nordrhein-westfälischen Gewässern anzusiedeln und ausgewählte Fließgewässersysteme zu intakten und lebendigen Flüssen zu machen und ihr Regenerationspotenzial in Bezug auf Arten und Lebensräume bestmöglich zu erhöhen.

Das Wanderfischprogramm NRW läuft in einer neuen Phase von 2021 für weitere sieben Jahre bis 2027.

Die Wanderfischarten
Wanderfische im engeren Sinne (=diadrome Arten) wechseln im Laufe ihres Lebenszyklus zwischen Salzwasser und Süßwasser, also Meer und Fluss.

In NRW waren ursprünglich rund 11 Wanderfischarten heimisch (inkl. Rundmäuler): Lachs, Meerforelle, Schnäpel, Aal, Maifisch, Finte, Stör, Flunder, Stint, Flussneunauge, Meerneunauge.

Daneben sind aber auch die meisten anderen Flussfischarten (z.B. Barbe, Äsche und Bachforelle) als Wanderfische zu bezeichnen, da sie innerhalb des Süßwassers Wanderungen zu Laich-, Nahrungs- und Überwinterungsgebieten vollziehen. Von den erstgenannten Langdistanz-Wanderfischen kommen heute (zumindest in Einzelexemplaren) bis auf den Stör wieder alle Arten im Rheinsystem vor. Die Erholung der Fischbestände ist ein eindrucksvoller Beweis für den Erfolg der gemeinsamen Gewässer- und Artenschutzbemühungen.